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Mar. 10, 2019 | 13:19 Uhr

Der Chef der Streaming-Plattform Twitch, Emmet Shear, hat angerissen, was sich für Streamer ändern könnte, wenn der umstrittene Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform kommt. Das klingt nach einem Horror-Szenario.

Das sagt Emmet Shear: In einem Live-Stream auf dem Twitch-Hauptkanal am Freitagabend hat sich Emmet Shear an die Community gewandt, um dort über die umstrittene Änderung des Urheberrechts zu sprechen.

Im Stream sagte er:

„Das System könnte korrekt feststellen, dass im Hintergrund ein Poster hängt, das unter das Urheberrecht fällt. Aber es ist nicht klar: Ist das „Fair Use?“

Oder wenn man in einem Außenstream an einem Restaurant vorbeiläuft und dort Musik hört, die urheberrechtlich geschützt ist: Ist das „Fair Use?“

Das sind Fragen, die Gerichte klären müssen.

Aber leider wären wir unter Artikel 13 verpflichtet, sofort auf diesen Stream zu reagieren. Das fühlt sich für uns total falsch an.“

Was steckt hinter dem Artikel 13? In den letzten Wochen und Monaten ist ein Streit um den Artikel 13 der Urheberrechtsreform entbrannt:

  • Befürworter glauben, diese Reform sei notwendig, um die Internet-Riesen in die Pflicht zu nehmen und Content-Ersteller finanziell an den Inhalten zu beteiligen.
  • Gegner der Reform glauben aber, Artikel 13 werde dazu führen, dass die großen Plattformen „Upload-Filter“ erstellen, die alles blockieren, was urheberrechtlich geschützt ist. Sie glauben, wenn der Artikel so käme, würde es das „Ende des Internets“ bedeuten.

Bekannte YouTuber animieren ihre Follower zu Protesten. Sie scheinen den Artikel unbedingt verhindern zu wollen.

Der große Befürworter des Artikel 13, der CDU-Politiker Axel Voss, sieht sich da missverstanden und widerspricht sogar Parteifreunden, wie dem stellvertretenden Ministerpräsidenten von Niedersachsen Bernd Althusmann.

Man sei nicht für Upload-Filter, sondern für die Stärkung des Urheberrechts im Internet.

Aus seiner Sicht sind hier viele Protestierende uninformiert.

Kritiker werfen Voss vor, er hätte noch nicht erklärt, wie der Artikel 13 ohne Upload-Filter umgesetzt werden sollte.

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von Schuhmann