Das Spiel „Bundesfighter II Turbo“ zeigt, wie der AFD-Politiker Alexander Gauland ein spiegelverkehrtes NS-Symbol formt. Aber das wird nicht zu einer Anklage führen. Die Staatsanwaltschaft glaubt, das Spiel dient der Kunst und der staatsbürgerlichen Aufklärung.
Wie der „Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler“ berichtet, wird die Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Ermittlungen gegen das Spiel „Bundesfighter II Turbo“ führen. Das Spiel falle unter die Satire-Ausnahme.
Was ist Bundesfighter II Turbo? Das Online-Browserspiel ist eine Satire auf den Bundeswahlkampf. Die Spitzenkandidaten von damals treten wie bei Street Fighter gegeneinander an. Das Spiel kommt von „funk“, dem irgendwie jugendlichen Internet-Zweig von ARD und ZDF. Weil die organisatorisch am SWR hängen, ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart zuständig.
Wo ist da ein Hakenkreuz? Der Spitzenkandidat der AFD, Alexander Gauland, nutzt ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz. Bei der zweiten seiner Sprungattacken verschränkt er Arme und Beine zu diesem Symbol.
Staatsanwalt sieht Bundesfighter 2 Turbo durch Freiheit der Kunst geschützt
Warum hätte es da Probleme geben sollen? Das Darstellen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist nicht gestattet. Das bezieht sich auf ein Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt aus 1998. Das wurde häufig angeführt, wenn es um Hakenkreuze in Videospielen ging. Die galten daher lange als Tabu in Deutschland. Das Gaming-Magazin Pc Powerplay hatte mal auf einer Heft-DVD ein Video, das eine Hakenkreuzfahne zeigte. Daraufhin wurde die gesamte Auflage zurückgefordert und eingestampft.
Warum passiert hier nichts? Obwohl eine Anzeige gegen Bundesfighter 2 Turbo eintraf, hat sich die zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart dagegen entschieden, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Zwar erkennt man an, dass hier ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz vorliegt. Doch die Veröffentlichung des Online-Spiels diene „der Kunst und der staatsbürgerlichen Aufklärung.“ Es sei eine Satire in Form eines Online-Spiels mit überzeichneten Charakteren.
Ein Schritt in Richtung „Spiele als akzeptierte Kunstform“
Rückendeckung für die Entscheidung. Gegen diese Entscheidung des Staatsanwalt in Stuttgart wurde vom Anzeigeerstatter Beschwerde eingelegt. Doch auch die Generalstaatsanwaltschaft sieht den Fall als erledigt an. Man sagt, die derzeitige Rechtslage sei überholt.
Was ist das Besondere hier? Das ist die erste bekannte Entscheidung einer Staatsanwaltschaft, keine Ermittlung in so einem Fall gegen ein Spiel durchzuführen, weiß der Verbund für Deutschlands Video- und Computerspieler. Es hört sich komisch an, aber man könnte das als einen Schritt sehen, dass Videospiel als Kunstform akzeptiert werden – auch in juristischen Belangen.